Die Brandschutzhelferausbildung gemäß der ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände (Technische Regel für Arbeitsstätten) ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes. Diese ASR konkretisiert Anforderungen aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), insbesondere im Hinblick auf das Verhalten im Brandfall und das Bereitstellen und Benutzen von Feuerlöscheinrichtungen.


 Brandschutzhelferausbildung nach ASR A2.2 im Überblick

Die Rechtsgrundlage ist in Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 10 „Maßnahmen gegen Brände“ klar geregelt und die ASR A2.2 konkretisiert diese Anforderungen, u.a. zum Thema Löschmittel und Unterweisung.


Die Ziele der Brandschutzhelferausbildung sind:

Ihre Beschäftigten in die Lage zu versetzen:

  • Brände frühzeitig zu erkennen
  • Gefahren richtig einzuschätzen
  • Kleinbrände mit geeigneten Löschmitteln zu bekämpfen
  • Sicherheitsregeln beim Löschen einzuhalten

Die Pflichten des Arbeitgebers laut ASR A2.2 sind:

  • Bereitstellung geeigneter Feuerlöscheinrichtungen
  • Organisation der Unterweisung zum Brandschutz inkl. Löschübung
  • Mindestens 5% der Beschäftigten müssen zu Brandschutzhelfern ausgebildet sein (einschließlich Löschtraining), die tatsächliche Zahl ergibt sich aus der Einstufung der Brandgefahr im Unternehmen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit (festgelegt in den Gefährdungsbeurteilungen) bzw. der behördlichen Vorgaben.
  • Wiederholung der Schulung in regelmäßigen Abständen (Mindestens alle 3–5 Jahre oder bei betrieblichen Änderungen), auch das ergibt sich aus den betrieblichen Anforderungen (Gefährdungsbeurteilungen Ihres Unternehmens)

Als Beispiel: Ein reines Büro hat vergleichsweise geringe Anforderungen. 5% ausgebildete Brandschutzhelfer alle 5 Jahre würden wahrscheinlich ausreichen. In einem Zahntechnischen Labor mit vielen brennbaren Chemikalien sind die Anforderungen ungleich höher. Gleiches gilt für die Räumung der Geschäftsräume, ob ausschließlich ortskundige Personen vor Ort sind oder ob sie viele Kunden in ihren Geschäftsräumen haben.


3. Inhalte einer Brandschutzhelferausbildung

Ein vollständiges Löschtraining besteht aus theoretischen und praktischen Anteilen:

Theorie (Unterweisung)

  • Grundlagen der Brandentstehung (Verbrennungsdreieck)
  • Brandklassen (A–F) und passende Löschmittel
  • Arten von Feuerlöscheinrichtungen im Betrieb
  • Verhalten im Brandfall: Alarmieren – Retten – Löschen
  • Organisation des Räumungsablaufs
  • Einweisung in den Flucht- und Rettungsplan

Praxis (Löschübung)

  • Handhabung tragbarer Feuerlöscher: Löschen von Übungsfeuern mit einem professionellen Brandsimulator
  • Richtiges Vorgehen beim Löschen: Löschtechnik, Abstand, Windrichtung
  • Vermeidung von Eigengefährdung

4. Zielgruppen

  • Brandschutz-, Räumungshelfer, Sicherheitsbeauftragte, Führungskräfte

5. Dokumentation

Nach § 12 ArbSchG ist die Unterweisung zu dokumentieren. Natürlich erhalten alle Teilnehmer nach der Schulung ein Zertifikat.


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